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Definition von Nahrungsergänzungen:
Nahrungsergänzungsmittel sind eine relativ neue Produktgruppe zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Rechtlich gesehen gehören sie zu den Lebensmitteln und damit fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt. Die Zusammensetzungen und Anwendungsbereiche unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die in Deutschland zu den Arzneimitteln gehören. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland laut Gesetz keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln , Pastillen , Tabletten , Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
Sinnvolle Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei aber Überdosierungen in einzelnen Fällen, z.B. bei einigen Vitaminen, auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten, z.B. Kreatin, L-Carnitin, L-Glutamin, war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer zusätzlichen Zufuhr zu belegen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.
Dopingkontamination
Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln hat gezeigt, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelt es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem.
Die Gesellschaft
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Downloads zu diesem Thema:
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gfe_Achtung_beim_Kauf_von_Nahrungsergaenzungen1.pdf | [677 KB] |
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gfe_Achtung_beim_Kauf_von_Nahrungsergaenzungen2.pdf | [770 KB] |
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gfe_Ein_Falsches_Bild_von_Sportlernahrung.pdf | [1.162 KB] |
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GfE_Eiweiss_statt_Anabolika.pdf | [156 KB] |
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gfe_Ernaehrung_und_Supplemente_fuer_Fussballer.pdf | [1.016 KB] |
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GfE_High_End_Supplemente.pdf | [2.908 KB] |
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gfe_Kalorienverbrauch.pdf | [288 KB] |
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GfE_Kreatin_fuer_schnellen_Muskelaufbau.pdf | [364 KB] |
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gfe_richtiges_Fruehstueck_fuer_Bodybuilder+Sportler.pdf | [224 KB] |
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gfe_Vorraussetzungen_zum_Muskelaufbau.pdf | [98 KB] |
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Sekundaere_Pflanzenstoffe.pdf | [30 KB] |









